VorlageZuletzt aktualisiert: 2026-04-20

EU-KI-Verordnung Art. 50 – Transparenz-Erklärung

Öffentliche Erklärung zur Einordnung und zu den Transparenzpflichten von Clara

Zu diesem Dokument

Dies ist die Standardvorlage von Seven Layers. Wir empfehlen, sie vor Unterzeichnung durch Ihren Datenschutzbeauftragten und/oder Ihre Rechtsberatung prüfen zu lassen; kundenspezifische Anpassungen sind gerne möglich. Wir veröffentlichen sie hier transparent, damit Ihre Evaluation keinen formularbasierten Zugriffsantrag voraussetzt.

1. Gegenstand

Diese Erklärung beschreibt, wie Seven Layers die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU-KI-Verordnung“ / „AI Act“) in Bezug auf Clara erfüllt — eine KI-gestützte Telefonassistenz, die eingehende Anrufe für Anwaltskanzleien entgegennimmt, Mandanten vorqualifiziert und Termine bucht.

2. Einstufung

Nach unserer Einschätzung fällt Clara unter Art. 50 AI Act (Transparenzpflicht), nicht unter die Hochrisiko-Einstufung nach Anhang III: Clara trifft keine rechtlichen Entscheidungen und fällt nicht in einen der Anhang-III-Bereiche.

Das zugehörige Klassifizierungs-Memo mit der ausführlichen Begründung (Abgleich mit Art. 5, Anhang III, relevanter Kommentarliteratur und delegierten Rechtsakten) ist auf Anfrage erhältlich. Die Einschätzung wird dokumentiert und bei wesentlichen Funktionsänderungen oder Änderungen des Rechtsrahmens überprüft.

3. Transparenzumsetzung (Art. 50 AI Act)

  • Gesprächseröffnung: Jeder Anruf wird mit einer ausdrücklichen Offenlegung eröffnet, z. B.: „Guten Tag, Sie sprechen mit Clara, der KI-Assistentin von [Kanzlei]. Ich nehme Ihr Anliegen auf und leite es an die zuständige Anwältin bzw. den zuständigen Anwalt weiter.“
  • Kein Täuschungseindruck: Clara verwendet keine Formulierungen, die den Eindruck erwecken, der Anrufer spreche mit einer menschlichen Mitarbeitenden. Die synthetische Stimme ist als solche erkennbar gestaltet.
  • Recht auf menschliche Weitergabe: Auf Wunsch des Anrufers leitet Clara unmittelbar an einen verfügbaren Menschen weiter (Rückruf, Notfall-Eskalation oder Durchstellung).

4. KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act)

Seven Layers stellt der Kanzlei ein strukturiertes Onboarding und fortlaufende Dokumentation bereit, damit das Kanzleipersonal die Funktionsweise, die Grenzen und die richtige Anwendung von Clara versteht. Dies unterstützt die Kanzlei bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus Art. 4 AI Act.

5. Technische Grundlagen

  • Inference-Gateway: EU-begrenzter Enterprise-Gateway mit vertraglich erzwungener Zero-Data-Retention, deaktivierter Datensammlung und keinem Nicht-EU-Fallback.
  • Sprachsynthese & -erkennung: EU-Voice-AI-Enterprise-Partner (No-Retention).
  • Telefonie: EU-Telefoniepartner.
  • Infrastruktur: TÜV-auditiertes Tier-1-Rechenzentrum in Deutschland.
  • Das eingesetzte Upstream-LLM-Modell wird ausschließlich aus einem von Seven Layers freigegebenen EU-Katalog ausgewählt. Modell- und Pipeline-Änderungen werden protokolliert und unterliegen der Sub-Processor-Change-Notification-Policy. Namentliche Anbieter und exakter Vertragsstatus: auf Anfrage.

6. Zeitplan der EU-KI-Verordnung

  • 2. August 2025: Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle.
  • 2. August 2026: Hochrisiko-Systeme — Compliance-Frist. Seven Layers bleibt bei der aktuellen Einordnung unter Art. 50, überprüft die Einstufung jedoch im Hinblick auf die finalen delegierten Rechtsakte.
  • 2. August 2027: Vollständige Anwendung.

7. Kontakt

Fragen zur KI-Transparenz oder zur Einstufung beantwortet das Security Team unter security@sevenlayers.io.

8. Hinweis

Diese Erklärung ist eine Selbsteinschätzung und keine rechtsverbindliche Auslegung der EU-KI-Verordnung. Sie wird bei Rechtsänderungen oder wesentlichen Produktänderungen aktualisiert.